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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 1 AL 148/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Voraussetzung für die Gewährung von Gründungszuschuss steht auch bei vorbereitenden Maßnahmen mit Außenwirkung im Geschäftsverkehr nicht entgegen, dass eine Gaststättenerlaubnis noch nicht erteilt war.

2. Zur Wirkung der Beschränkung der Erklärung eines Prozessbevollmächtigten, er nehme die "für den Kläger eingelegte Berufung zurück", auf das vom ihm eingelegte Rechtsmittel, ohne sich auf das von einem anderen Prozessbevollmächtigten eingelegte Rechtsmittel zu erstrecken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-96105

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