Nahe Angehörige: Zuwendung atypisch stiller Beteiligung
Leitsatz
Zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.
Gesellschaftsverträge zwischen nahen Angehörigen können - bei Vorliegenden der weiteren Voraussetzungen - auch dann anerkannt
werden, wenn die Beteiligung oder die zu deren Erwerb aufzuwendenden Mittel dem in die Gesellschaft aufgenommenen Angehörigen
unentgeltlich zugewendet werden.
Bei schenkweiser Einräumung einer typisch stillen (Unter-)Beteiligung wird kein Vermögensgegenstand zugewendet, über den
der Empfänger bereits verfügen kann.
Bereichert ist der Zuwendungsempfänger erst, wenn ihm aus der (Unter-)Beteiligung tatsächlich Gewinnausschüttungen oder Liquidationserlöse
zufließen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2773 Nr. 45 EFG 2012 S. 46 Nr. 1 EAAAD-95926
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