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NWB BB 12/2011 S. 353

Kontopfändung: Bis Ende des Jahres Pfändungsschutzkonto beantragen

Mandanten mit hohen Schulden müssen aufpassen, dass sie Ende des Jahres nicht den gesetzlichen Pfändungsschutz ihres Girokontos riskieren. Pfändungsschutz bietet ab 2012 nämlich nur noch das Pfändungsschutzkonto, das sog. P-Konto. Bislang galt die alte Regelung, nach der ein Pfändungsschutz auch ohne P-Konto möglich ist. Auf dem P-Konto bleiben zukünftig Beträge bis rund 1.028 ? vor Pfändung geschützt. Der Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltsleistungen gezahlt werden müssen.

Hinweis

Wer ein P-Konto benötigt, muss zwingend selbst aktiv werden, denn eine automatische Vergabe gibt es nicht. Die Verbraucherzentralen raten, sich bis spätestens mit der Bank in Verbindung zu setzen, da diese i. d. R. vier Tage benötigt, um das Konto einzurichten. Besser ist es jedoch, we...