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NWB BB 12/2011 S. 355

ESUG: Neuregelung des Insolvenzrechts

Am wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom Bundestag beschlossen. Es könnte möglicherweise schon am in Kraft treten. Ziel des ESUG ist es, dass Unternehmen frühzeitig neue Sanierungsmöglichkeiten nutzen. So besteht künftig bereits im Eröffnungsverfahren die Möglichkeit, einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen, und durch die Einführung eines „ Schutzschirmverfahrens” wird der Schuldner bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung vor der Einzelvollstreckung geschützt, um einen Sanierungsplan zu entwerfen. Ferner kann durch einen Insolvenzplan in die Anteilsrechte der an der insolventen Gesellschaft beteiligten Gesellschafter eingegriffen werden. Forderungen von Gläubigern können in Anteilsrecht...