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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 4 KR 2877/11 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Ein gemäß § 109 SGB V geschlossener Versorgungsvertrag, der nach seinem Vertragstext für den Fall eines Trägerwechsels einen Anspruch des bisherigen Krankenhausträgers auf Zustimmung der Vertragspartner zur Übertragung des Versorgungsvertrags auf den neuen Krankenhausträger vorsieht, umgeht in rechtswidriger Weise die detaillierten Regelungen des § 109 SGB V, nach Maßgabe derer die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowohl hinsichtlich des Ob eines Vertragsschlusses als auch des konkreten Inhalts eines Versorgungsvertrages gebunden sind.

Fundstelle(n):
BAAAD-95632

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