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Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten im Rahmen von Erstprüfungen
- IDW-Prüfungsstandard IDW PS 205 -
I. Vorbemerkungen
(1) Als Erstprüfungen werden Abschlussprüfungen
bezeichnet, bei denen der Jahres- oder Konzernabschluss des Vorjahres
ungeprüft oder durch einen anderen Abschlussprüfer
geprüft worden ist. Erstprüfungen umfassen auch Prüfungen bei
Unternehmen, die erstmals einen Jahres- oder Konzernabschluss
aufstellen.
(2) Das IDW legt in diesem Prüfungsstandard die Berufsauffassung dar, nach der WP unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit im Rahmen von Erstprüfungen die Eröffnungsbilanzwerte prüfen und darüber berichten.
(3) Dieser IDW-Prüfungsstandard betrifft
Abschlussprüfungen, d. h. Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen.
Abschlussprüfungen i. S. der IDW-Prüfungsstandards sind
gesetzliche Prüfungen gem. §§ 316 ff. HGB und
solche gesetzlichen Prüfungen, deren Prüfungsgegenstand durch zusätzliche
gesetzliche Vorschriften oder Beauftragung erweitert worden ist, sowie
freiwillige Prüfungen, die diesen Prüfungen
nach Art und Umfang entsprechen (vgl. IDW PS 200, WPg 2000
S. 706 ff., Tz. 5).
(4) Für Prüfungen mit einem
abweichenden Prüfungsgegenstand oder Prüfungen, die
Abschlussprüfungen nach Art und Umf...