Behandlung eines Forderungsverzichts bei einem Teilwert über dem bilanzierten Wert
Leitsatz
Verzichtet der Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf eine Forderung gegenüber der Kapitalgesellschaft, deren
Teilwert höher ist als der bei der Kapitalgesellschaft bilanzierte Wert, führt dieses zu einer Einkommensminderung in Höhe
der Differenz zwischen Teilwert und Buchwert bei der Kapitalgesellschaft.
Zur Schätzung der Laufzeit und des Abzinsungsfaktors von Forderungen.
Fundstelle(n): BB 2012 S. 111 Nr. 2 DStR 2013 S. 6 Nr. 36 DStRE 2013 S. 1157 Nr. 19 EFG 2011 S. 2194 Nr. 24 KÖSDI 2012 S. 17808 Nr. 3 XAAAD-95415
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