Kindergeldanspruch für ins Ausland entführte Kinder
Leitsatz
Ist ein minderjähriges Kind gegen den Willen des allein sorgeberechtigten Elternteils entführt worden und lebt es seitdem
im außereuropäischen Heimatland des anderen Elternteils kann nur dann vom Fortbestehen des bisherigen Wohnsitzes im Inland
ausgegangen werden, wenn die äußeren Umständen darauf schließen lassen, das Kind werde in absehbarer Zeit wieder ins Inland
zurückkehren.
Nach Ablauf eines Sechsmonatszeitraums wandelt sich die Prognose eines zunächst nur vorübergehend einzustufenden Auslandsaufenthaltes
ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig zu einem dauerhaften Aufenthalt.
Die in DA-Fam EStG 63.1.1 Abs. 4 enthaltene pauschale Regelung, wonach „vermisste Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
beim Kindergeldbezug zu berücksichtigen sind”, verstößt als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift gegen § 63 Abs. 1 S.
3 EStG und ist für das Gericht nicht bindend.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 714 Nr. 8 CAAAD-95409
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