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Berichtswesen als Instrument des Erfolgscontrolling
I. Zweck des Berichtswesens
Das Berichtswesen ist ein
Überwachungsinstrument,
mit dessen Hilfe die Geschäftsleitung, die nachfolgenden Leitungsebenen
und auch die Sachbearbeiter gezielt über die Entwicklung des Unternehmens
insgesamt und ihres Arbeitsbereichs im Besonderen informiert werden.
Schwerpunkte der Berichterstattung sind die Darstellung
der Erreichung von Zielen (Plan-Ist-Vergleich),
der Entwicklung der Ertragslage (Aufwendungen und Erträge),
der Entwicklung der Wirtschaftlichkeit (Input und Output),
der Entwicklung der Liquidität.
Berichte sind Orientierungshilfen zur Erreichung der operativen Ziele. Das
Berichtswesen soll Planabweichungen, Schwachstellen und sonstige
Auffälligkeiten transparent machen und Maßnahmen zur Gegensteuerung
herausfordern. Dazu ist es nötig, dem Berichtswesen eine
systematische Ordnung
zu geben bezüglich Inhalt, formaler Gestaltung, zeitlicher
Durchführung und Bestimmung der Berichtsempfänger. Die Gestaltung
erfolgt in Übereinstimmung mit der Organisationsstruktur des Unternehmens.
Der Inhalt hängt ab von den Aufgaben und dem Informationsbedarf der
Empfänger.