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Dienstwagen | Bruttolistenneupreis jetzt im Fokus des BFH
Nach Ansicht des FG Niedersachsen ist vom Bruttolistenneupreis als Bemessungsgrundlage für die private Dienstwagenbesteuerung kein Abschlag möglich . Das FG folgte damit nicht der Meinung des Klägers, dass bei der Anwendung der pauschalen 1 %-Regel ein marktüblicher Abschlag auf den Bruttolistenneupreis vorzunehmen ist. Die Frage ist nun beim BFH aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung anhängig. In vergleichbaren Fällen ist die Revision weiterhin möglich.
Weber, Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Firmenwagen – Überblick über die LStÄR 2011 (Teil 1), BBK 16/2011 S. 765, NWB RAAAD-88824.
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