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BFH 09.09.2011 VII R 75/10, NWB 46/2011 S. 3830
Stromsteuer | Kein stromsteuerrechtliches Herstellerprivileg für die Produktion von Energieerzeugnissen
Nach dem wird der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom nicht zur Stromerzeugung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.