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NWB Nr. 46 vom Seite 3837

Mehr Schutz gegen überzogene Abmahnungen

Das [i]Presseinformation unter www.bmj.de unter Medien und dann unter NachrichtenBundesjustizministerium hat am einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen angekündigt. Finanzielle Anreize für Abmahnungen sollen damit beseitigt werden.

Namentlich Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay und [i]Aus für Geschäftsmodelle, die auf massenhafter Abmahnung beruhenAmazon Handel treiben, sind oft Adressaten missbräuchlicher Abmahnungen oder solcher mit überzogenen Kosten. Denn mit moderner Software sind auch geringste Wettbewerbsverstöße im Internet (etwa Bagatellverstöße in Impressum oder Widerrufsbelehrung sowie für spezifische Urheberrechtsverstöße) aufzuspüren und werden massenhaft kostenpflichtig abgemahnt.

Der [i]Klage nur beim Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Online-HändlersEntwurf strebt niedrigere Abmahnkosten an. Die Gegenstands- und Streitwerte sollen so angepasst werden, dass die Abmahnkosten „nicht mehr aus dem Ruder laufen können.” Auch das sog. Forum-shopping bei der Gerichtsstandswahl soll unterbunden werden. Ferner sollen missbräuchlich Abgemahnte einen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.