Anlagestrategie 2011
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Für die Steuererklärung 2011 kommt
die Abgeltungsteuer bereits zum dritten Mal zum Einsatz, so dass die Anwendung
eher schon Routine geworden ist. Dabei sind jedoch aktuelle Änderungen durch
mehrere Gesetzespakete zu beachten, die Auswirkungen auf die privaten
Kapitalerträge haben. Zusätzlich gibt es altbewährten und neuen
Anpassungsbedarf bis Silvester. Die Checkliste stellt bewährte
Jahresendstrategien dar. Grundlage ist der Beitrag in
NWB-EV
12/2011 S. 396.
Checkliste bewährter Jahresendstrategien
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Checkliste bewährter
Jahresendstrategien | |
Stichwort | Handlungsvorschlag |
Aktien | Für Selbstständige ist es
erwägenswert, Aktien(fonds) als Betriebsvermögen auszuweisen. Dann lässt sich
das Teileinkünfteverfahren nutzen, indem Kursgewinne und Dividenden im
Gegensatz zum Privatvermögen mit 40 % steuerfrei bleiben, Aufwendungen zu 60 %
Betriebsausgaben darstellen, realisierte Verluste Gewinn mindernd wirken und
mit anderen Einkunftsarten jahresübergreifend verrechenbar
sind. Hinweis: Dieser Negativeffekt gilt auch bei (Discount-)Zertifikaten und Umtauschanleihen. |
Aktienanleihe | Erfolgt 2011 ein Umtausch des Nennwerts der Anleihe in die zugrunde
liegenden Aktien, gilt der Kauf als Veräußerungspreis gem.
§ 20 Abs. 4a Satz 3
EStG sowie als Anschaffungskosten der erhaltenen Aktien.
Der realisierte Umtauschverlust ist also erst beim späteren Verkauf der Aktien
begrenzt verrechenbar. |
Arbeitnehmer-Sparzulage | Der Antrag
für das Jahr 2007 ist bis zum 31. 12 .2011 zu stellen. Abgeltend besteuerte
Kapitaleinkünfte werden nicht zur Berechnung der schädlichen Einkommensgrenze
hinzugerechnet werden. |
Aufbewahrungspflicht | Die besteht
sechs Jahre für Unterlagen und Aufzeichnungen von Kapitalanlegern für sämtliche
privaten Einkunftsarten, sofern die positive Summe der Überschusseinkünfte
500.000 € pro Jahr übersteigt – Prüfung bei Eheleuten für jeden
Gatten gesondert. Anleger mit Beträgen knapp über 0,5 Mio. € sollten noch
für Minderungspotenzial sorgen, um die Schwelle zu unterschreiten. |
Auslandsdepots | Liegen Konten und Depots jenseits der Grenze, erhöht
sich der Aufwand durch das zwingende Ausfüllen der Anlage KAP, während
inländische Banken ihren Kunden die Arbeit abnehmen. Insoweit ist zu erwägen,
Gelder wieder verstärkt im Inland anzulegen. |
Betriebliche Altersvorsorge | Arbeitnehmer können für 2011 noch 2.640 € steuer-
und sozialabgabenfrei einzahlen (4 % der Beitragsbemessungsgrundlage zur
Rentenversicherung). Hinzu kommt ein steuerfreier, aber
sozialversicherungspflichtiger Betrag von 1.800 €. Sie sollten rechtzeitig
vor dem Jahresende prüfen, ob die Höchstgrenze ausgeschöpft wurde und ansonsten
bis zum Maximalbetrag mit einer Gehaltsumwandlung aufstocken.
Die Untergrenze für Versorgungsleistungen bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben steigt bei Zusagen ab 2010 vom 60. auf das 62. Lebensjahr in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. |
Betriebsprüfung | Beträgt die
positive Summe der Kapitaleinkünfte und der übrigen Überschusseinkünfte 2010
oder 2011 mehr als 500.000 € pro Jahr, ist das Finanzamt zu einer
Außenprüfung ohne besondere Begründung berechtigt. |
Depotstruktur | Im Rahmen der Jahresendarbeiten sollte die Zusammensetzung von
Depots der Mandanten durchforstet werden, um steuerliches Verlustpotenzial zu
generieren und die Verkaufserlöse ggfs. in Titel mit besserer Nachsteuerrendite
oder höherer Sicherheit einzutauschen. Anzusprechen ist auch eine
familieninterne Streuung des Kapitalvermögens, um die Freibeträge von Kindern
und Enkeln zu verwenden. Dabei sind die durch die Erbschaftsteuerreform
deutlich angehobenen persönlichen Freibeträge nutzbar. |
Entschädigungen | Erhalten Anleger Schadenersatz oder Kulanzerstattungen
für entstandene oder künftige Verluste aufgrund von Beratungsfehlern, hält die
Bank für besondere Entgelte und Vorteile gem.
§ 20 Abs. 3 EStG
Steuer ein. Hier ist zu prüfen, inwieweit steuerfreier Schadenersatz vorliegt
(
NWB AAAAD-56618, Rz. 83). |
Fehler | Vom Mandanten vorgelegte Bankabrechnungen und
Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen sollten dahingehend geprüft werden, ob die
Regeln korrekt umgesetzt worden sind oder es Fehler gab. Damit sollte nicht bis
zur Erstellung der Erklärung gewartet werden. Dann macht es erfahrungsgemäß
mehr Arbeit, die benötigten Belege für die Veranlagung
herauszusuchen. |
Formulare | Anleger benötigen außer
der Anlage KAP nur im Einzelfall folgende Vordrucke zur Erstellung der
Einkommensteuererklärung 2011: ▶ Anlage SO: Verkäufe von Immobilien, sonstigen beweglichen Wirtschaftsgütern (Edelmetalle, Sammlungen, Gebrauchsgüter) sowie Einnahmen aus einem vermögensverwaltenden geschlossenen Leasingfonds nach § 22 Nr. 3 und § 23 EStG sowie einem geschlossenen Immobilienfonds innerhalb der ein- oder zehnjährigen Spekulationsfrist bei Gewinnen ab der Freigrenze von 600 € oder Verlusten. ▶ Anlage AUS: Anrechnung von ausländischer Quellensteuer wird bei Kapitaleinkünften mit Einkommen statt Abgeltungsteuertarif, andere ausländische Einkunftsarten, nach DBA steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt – z. B. geschlossene Fonds aus Drittländern. ▶ Anlage V: Beteiligungserträge aus geschlossenen Immobilienfonds, Grundstücksgemeinschaften. ▶ Anlage AV: Berücksichtigung von Riester-Sparbeiträgen als Sonderausgaben. ▶ Anlage R: Rürup- und Riester-Leistungen, private Leibrenten, betrieblicher Altersversorgung. ▶ Anlage G: Beteiligungserträge aus geschlossenen gewerblichen Fonds. ▶ Anlage 34a: Antrag auf Begünstigung nicht entnommener Gewinne aus gewerblichen geschlossenen Fonds. |
Gemeinschaftskonten | Und- bzw.
Oder-Konten rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich beiden Ehepartnern
jeweils hälftig zu – unabhängig von der Herkunft des Vermögens. Insoweit
erfolgt eine Prüfung, ob eine Schenkung vorliegt, wenn Gelder überwiegend aus
Mitteln eines Partners stammen. Will das Paar von der hälftigen Zurechnung
abweichen, sollte es im Rahmen der Jahresendstrategie entsprechende
schriftliche Vereinbarungen treffen und die tatsächliche Handhabung dem
Finanzamt nachweisen, etwa die Zuordnung der Kapitalerträge im Rahmen der
Einkommensteuererklärung auf der Anlage KAP. Zunehmend schauen Betriebsprüfer
auf Steuerzahlungen nur eines Ehegatten, die zugunsten des anderen geleistet
werden. Auch dies kann ohne gegenteilige Vereinbarung eine Schenkung
darstellen. |
Genuss-Scheine | Wurden vor 2009
erworbene Papiere verkauft, halten Banken oftmals auf die
Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % des Veräußerungspreises Kapitalertragsteuer
ein. Dies resultiert daraus, dass der allgemeine Bestandsschutz für die
obligationsähnlichen Genuss-Scheine nicht gilt. Sind Anleger vom
Steuereinbehalt betroffen, ist die angesetzte Ersatzbemessungsgrundlage bei der
Veranlagung auf den tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn zu
korrigieren. |
Geschlossene Fonds | Gezielte
Verlustzuweisungen sind seit Einführung des
§ 15b EStG nicht mehr
möglich. Das Investment kann jedoch für Besserverdienende wegen der geringen
Steuerlasten in Betracht kommen, etwa bei Leasing- und Schiffs-Fonds. Bei
Auslandbeteiligungen lassen sich insbesondere für Gutverdienende steuerfreie
Renditen erzielen, innerhalb der EU sogar ohne
Progressionsvorbehalt. |
Hochzeit | Bei einer Heirat bis
Silvester 2011 gibt es den gemeinsamen Freistellungsauftrag. Hierüber darf die
Bank eine rückwirkende Erstattung bereits einbehaltener Kapitalertragsteuer
vornehmen. Damit wird das Paar rückwirkend ab Neujahr als verheiratet
eingestuft, unabhängig vom Hochzeitstermin. Dies kommt z. B. zur Anwendung,
wenn ein Partner bis zur Hochzeit bereits mehr als 801 € Kapitaleinnahmen
erzielt hatte und der Gatte darunter liegt oder gar keine Erträge
aufweist. |
Kick-Backs | Erstatten Banken ihren
Kunden Provisionen ganz oder teilweise, die sie von Investmentgesellschaften
für den Vertrieb ihrer Fondsanteilen erhalten haben, handelt sich um
Kapitalerträge nach
§ 20 Abs. 1 Nr. 1
EStG. |
Kinderfreibeträge | Sofern
Wertpapiere oder Sparguthaben auf den Nachwuchs ohne weiteres Einkommen
übertragen werden, können zusätzliche Freibeträge verwendet werden, so dass bis
zu 8.841 € steuerfrei vereinnahmt werden. Das gelingt über eine
NV-Bescheinigung sofort auf Bankenebene und führt familienübergreifend zur
verbesserten Nettorendite auf die gesamten Kapitalerträge. |
Kinderförderung | Beim volljährigen Nachwuchs bis 25 sollte überprüft
werden, ob die Einkommensgrenze von 8.004 € Euro voraussichtlich
überschritten wird. Zu den Einkünften gehören letztmalig auch der
Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge – nach Abzug des
Sparer-Pauschbetrags. |
Kirchensteuer | Haben Anleger der
Bank keine Konfession mitgeteilt, müssen sie die Erhebung der Kirchensteuer
über die Veranlagung nachholen lassen. Die Meldung beim Institut ist jederzeit
möglich, allerdings nicht mit Wirkung für die Vergangenheit. Teilen Sparer
ihrer Bank Ende 2011 die Konfession mit, entfällt die Angabe der Kapitalerträge
in der Steuerklärung für 2012. |
Lebenspartner | Die eingetragene
Lebenspartnerschaft ist Ehegatten im
ErbStG rückwirkend gleichgestellt. In
offenen Altfällen sollte – sofern noch nicht geschehen – wegen der
verbesserten Steuertarife und höheren Freibeträge eine Änderung zur
Steuererstattung angestrebt werden. |
Lebensversicherung | Insbesondere bei Auslandspolicen ist zu prüfen, ob es sich nicht um
eine vermögensverwaltende Police handelt, die über § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz. 5
EStG eine laufende jährliche Besteuerung
auslöst, was die Sparsumme vermindert. |
Leerverkauf | Bei
Leerverkäufen um den Dividendenstichtag kann eine Anrechnung und Erstattung der
Kapitalertragsteuer nur erfolgen, wenn die Steuerbescheinigung zusammen mit
einer Bescheinigung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers eingereicht
wird. Diese Vorgabe (
NWB KAAAD-62817) ist zu
beachten. |
Schuldzinsen | Um den
Werbungskostenabzug zu erhalten, bietet sich eine Umschuldung an. Der Kredit
wird Betriebsvermögens, wenn mittels des Darlehens ein privates Wirtschaftsgut
finanziert worden ist, das durch Einlage überführt wird. In einem solchen Fall
teilt die Darlehensverbindlichkeit das steuerliche Schicksal des damit
finanzierten Wirtschaftsguts ( - nv -
NWB HAAAD-53879). |
Spekulationsgewinne | Die Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf
zehn Jahre beim Verkauf von privaten Grundstücken als Spekulationsgeschäft im
Rahmen des
§ 23 EStG ist zum
Teil verfassungswidrig (, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05
NWB LAAAD-48925). Hier ist z. B. bei
geschlossenen Immobilienfonds zu prüfen, ob ab 1999 ein Verkauf nach Ablauf der
Zweijahresfrist erfolgt war und der Wertzuwachs in offenen Steuerfällen
anteilig steuerfrei bleiben kann. |
Spenden | Ab 2012 werden
abgeltend besteuerte Kapitalerträge grundsätzlich nicht mehr in die Berechnung
des Spendenhöchstbetrags einbezogen. Bei Großspenden und hohen
Kapitaleinkünften kann ratsam sein, die Erträge im Rahmen der Günstigerprüfung
anzusetzen. Im Rahmen der Veranlagung werden Einkünfte nach
§ 20 EStG
berücksichtigt. |
Streitpunkte | Viele Themen rund um
die Geldanlage sind streitig und zahlreiche Verfahren anhängig. Ein einfacher
Weg, um sich die Option auf günstige spätere Urteile offen zu halten, ist der
Einspruch mit einem Antrag auf ein Ruhen des Verfahrens (vgl. hierzu Kracht,
Aktuell anhängige Verfahren zur Geldanlage,
NWB-EV
8/2011 S. 267). |
Übersicht | Als
Ausfüllhilfe für die Steuererklärung kann zwar die kostenlose
Steuerbescheinigung oder eine gesondert angeforderte in der Regel
gebührenpflichtige Erträgnisaufstellung der Bank dienen. Besser ist jedoch die
Vorsorge über eine eigene Buchführung und bei größeren Geldbewegungen ist das
Vorhalten sämtlicher Belege unerlässlich. Nur dadurch kann geprüft werden, ob
die Kapitalerträge im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt werden sollen oder
müssen. |
Verwandte | Darlehensverträge unter
nahen Angehörigen sind auf Fremdüblichkeit hin zu überprüfen. Sollen sie ab
2012 angepasst werden, ist die schriftliche Änderung noch in 2011 ratsam. Dabei
sind die Verwaltungsvorgaben zu beachten ( NWB WAAAD-58971). |
Vorauszahlungen | Anleger können bereits im Rahmen der
ESt-Vorauszahlungen vom Finanzamt berücksichtigen lassen, dass ihre
individuelle Progression voraussichtlich unter dem pauschalen
Abgeltungsteuersatz von 25 % liegen wird. Dann wird dieser Umstand vorab bei
der Festsetzung der vierteljährlichen Vorauszahlungen berücksichtigt (FinMin.
Schleswig-Holstein, Kurzinformation v. - VI 305 - S 2297 - 109).
Negative Kapitaleinkünfte lassen sich hingegen nicht als Freibetrag bei ELStAM
berücksichtigen. Ausnahme: Der tariflichen Einkommensteuer unterliegende
Kapitalerträge (R 39a.2
LStR). |
Wandelanleihe | Erfolgt 2011 ein
Umtausch des Nennwerts der Anleihe in die zugrunde liegenden Aktien, gilt der
Kauf- als Veräußerungspreis gem.
§ 20 Abs. 4a Satz 3
EStG sowie als Anschaffungskosten der erhaltenen Aktien.
Damit wird der Wandlungsgewinn erst beim späteren Verkauf der Aktien besteuert
und dies bewirkt zunächst einen Stundungseffekt. |
Fundstelle(n):
CAAAD-94813