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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 R 4536/10

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einer Aussparungsentscheidung ist es nicht erforderlich, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vormerkungsbescheids bereits vor Erlass des Rentenbescheids erfolgt sein muss. Eine einschränkende Auslegung des Anwendungsbereichs von § 48 Abs. 3 SGB X ist aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht begründbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-94783

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