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Outsourcing - Ein Instrument zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung? (Teil B)
6. Rechnungswesen
Die Auslagerung des Rechnungswesens ist ein, besonders in kleinen und mittelständischen Betrieben, üblicher Weg des Outsourcing. Soweit nicht das gesamte Rechnungswesen an externe Dienstleister vergeben wird, können auch Teilgebiete, wie Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie Kostenrechnung oder die Planung, als selbständige Arbeitseinheiten abgegeben werden. Die Auslagerung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sollte aber nur in Erwägung gezogen werden, wenn gewährleistet ist, daß die Daten nicht mißbraucht werden können. Hierzu ist ein enges Vertrauensverhältnis zwischen dem auslagernden Unternehmen und dem Outsourcer Voraussetzung. Dieses Vertrauensverhältnis muß sich im Laufe der Zeit entwickeln, etwa durch langjährige Zusammenarbeit der Beteiligten.
Der
häufigste Vertragspartner
für den angesprochenen Unternehmenskreis ist der
Steuerberater,
der oftmals gleichzeitig eine
Unternehmensberaterfunktion
wahrnimmt. Der Steuerberater wickelt die Rechnungswesenaktivitäten
i. d. R. mit der DATEV (Datenverarbeitungsorganisation des
steuerberatenden Berufes in der Bundesrepublik Deutschland) ab. Neben
Buchhaltu...