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Pensionsrückstellungen beim Betriebsübergang
Der 9. Senat des FG Münster hat entschieden, dass Pensionsverpflichtungen, die im Rahmen eines Betriebsübergangs entgeltlich erworben wurden, mit ihren Anschaffungskosten und nicht mit dem Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG zu bewerten sind (; Revision zugelassen).
Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 3 EStG höchstens mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung angesetzt werden.
Die Klägerin übernahm im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fertigungsbetriebs auch die Pensionsverpflichtungen für die übergegangenen Arbeitnehmer (Betriebsübergang nach § 613a BGB). Die Vertragsparteien vereinbarten hierfür eine Minderung des für den Betrieb zu zahlenden Kaufpreises. Das FA bewertete die Pensionsrückstellung zum Jahresende mit dem unter d...