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Sofortige Vereinnahmung eines „negativen goodwill” als Ertrag?
Bei zahlreichen Banken lässt sich derzeit ein unter dem Buchwert des Eigenkapitals liegender Börsenwert beobachten (vgl. Siedenbiedel, FAS 2011 S. 36). Wenn in solchen Fällen der Buchwert den Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens nicht überschreitet (Überbewertung), könnte ein negativer goodwill vorliegen. Ein derivativer negativer goodwill im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses ist nach IFRS sofort als Ertrag zu erfassen.
Contra Dr. Andreas Haaker
Soweit der sog. Börsenwert (= Anzahl • Kurs der Aktien) der betreffenden Banken den Buchwert des Eigenkapitals erheblich unterschreitet, ist zunächst nach der Ursache für diesen „ Abschlag” zu fragen (vgl. The Economist vom S. 57). Da es laut Josef Ackermann „offenkundig, um nicht zu sagen: eine Binsenweisheit [ist], dass es zahlreiche europäische Banken nicht verkraften würden, müssten sie die im Bankbuch gehaltenen Staatsanleihen auf Marktwerte abschreiben” (Rede auf der 16. Handelsblatt-Jahrestagung „Banken im Umbruch” vom , S. 10), liegt die Vermutung einer Überbewertung von PIIGS-Anleihen nahe (vgl. hierzu IASB-Letter vom ; Haaker/Freiberg, PiR 201...