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NWB Nr. 45 vom Seite 3782

Arbeitnehmerhaftung im Betrieb

Haftungsprivilegierung bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten

Georg Kleinsorge

„136 Arbeitsunfälle an jedem Arbeitstag”, so betitelt die Berliner Zeitung v. ihren Jahresbericht über Arbeitsunfälle in Berliner Betrieben. Die meisten Unfälle passieren auf Baustellen, häufig mit Transportmitteln und durch herabfallende Gegenstände. Durch Unachtsamkeit am Arbeitsplatz werden Maschinen falsch bedient oder Gerüste nicht richtig gesichert; Stürze und Verletzungen sind die Folge. Immer wieder zeigen Nachrichtensendungen verheerende Bilder von Massenauffahrunfällen auf Autobahnen, verursacht durch übermüdete Lkw-Fahrer am Steuer. Die damit einhergehenden Personenschäden sind gravierend, die Sachschäden überschreiten schnell die Millionen-Euro-Grenze. Geschädigte solcher Ereignisse sind neben dem Arbeitnehmer selbst vielfach die Arbeitgeber, deren Eigentum beschädigt oder zerstört wird, Arbeitskollegen, die verletzt werden, oder dritte Personen, die Verletzungen und Sachschäden erleiden. Rechtlich schwierige Dreiecksbeziehungen und Beweisprobleme entstehen bei der Frage, wer wem welchen Schaden ersetzen muss. Der nachfolgende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit der Arbeitnehmer, der bei seiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden veru...