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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 5 AS 332/11 B ER

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Nach erfolgtem Umzug besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für eine Zusicherung für die neue Unterkunft gemäß § 22 Abs 4 SGB II.

Fundstelle(n):
FAAAD-94423

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