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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 AL 5078/10

Leitsatz

Leitsatz:

Es tritt keine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitnehmer nach arbeitgeberseitiger Kündigung einen Aufhebungsvertrag schießt, wenn die Arbeitgeberkündung rechtmäßig gewesen wäre und die gewährte Abfindung den Betrag nach § 1a KSchG nicht übersteigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-94417

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