1. Erfolgt der Umbau einer Bäckerei zu einem Antiquitätengeschäft, der vorwiegend die technischen Einrichtungen wie die Heizungsleitungen,
den Heizungskessel, die Elektroinstallationen sowie die Fenster betrifft, auf Kosten des Mieter, der wirtschaftlicher Eigentümer
des Umbaus wird, sind die Umbau-Aufwendungen als materielle, dem Mieter zuzurechnende Wirtschaftsgüter zu aktivieren.
2. Die AfA der Herstellungskosten für die nicht die langlebigeren Gebäudebestandteile, sondern die technischen Einrichtungen
betreffenden Mietereinbauten bemisst sich nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG mit einer gegenüber dem Gebäude kürzeren Nutzungsdauer,
wenn die technische ebenso wie die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Einbauten auf 20 Jahre zu schätzen ist, nach dem eine
Fortsetzung der Nutzungsmöglichkeit der Mietereinbauten bei Beendigung des Mietverhältnisses ausgeschlossen ist.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 1/2012 S. 15 DStRE 2012 S. 529 Nr. 9 KÖSDI 2012 S. 17837 Nr. 4 Ubg 2012 S. 402 Nr. 6 ZAAAD-94263
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