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Steuerrecht | Erstattungszinsen tatsächlich steuerpflichtig?
Das FG Düsseldorf bezweifelt ernsthaft, ob Erstattungszinsen nach § 233a AO im VZ 2008 aufgrund der rückwirkenden und gegenüber § 12 Nr. 3 EStG vorrangigen Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 als Einnahmen aus Kapitalvermögen erfasst werden müssen.
Markl/Hölzl, Und (noch) kein Ende – die Steuerpflicht von Erstattungszinsen, BBK 6/2011 S. 270, NWB DAAAD-66564.