Nachträgliche Werbungskosten aus Kapitalvermögen trotz Abgeltungsteuer im VZ 2009/2010 noch abzugsfähig - Mustereinspruch
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Die seit dem in Kraft getretene Abgeltungsteuer hat diverse Verschlechterungen für Kapitalanleger mit sich gebracht. Neben der Streichung von steuerfreien „Spekulationsgewinnen„ wurde unter anderem der Werbungskostenabzug für Einkünfte nach §§ 20, 32 d EStG gestrichen. Dennoch verbleiben einige Zweifelsfragen. Dies betrifft z.B. den Abzug von Werbungskosten, die nach dem angefallen sind und die mit Kapitalerträgen in Zusammenhang stehen, die vor dem zugeflossen sind. Die maßgeblich streitige Norm nach § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG besagt hierzu: „§ 20 Abs. 3 bis 9 in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes vom (…) ist erstmals auf nach dem zufließende Kapitalerträge anzuwenden.„
Das FG Köln wird nun in einem Musterverfahren klären, ob damit den Steuerpflichtigen ein Werbungskostenabzug im Jahr 2009 oder später für Erträge vor dem Jahr 2009 zustehen kann. Die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots von Werbungskosten generell beschäftigt auch das FG Münster (Az. 6 K 607/11 F).
Das Verfahren ist beim FG Köln unter dem Az. 8 K 1937/11 anhängig.
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
JAAAD-94225