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StuB 20/2011 S. 808

Beitragspflichtigkeit einer Lebensversicherung

Die einmalige Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung ist auch dann ein Versorgungsbezug i. S. des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V, wenn der Direktversicherungsvertrag von einer GmbH als Versicherungsnehmerin für ihren Alleingesellschafter abgeschlossen wird. Daran ändert sich nichts, wenn das Vermögen der GmbH später auf der Grundlage eines Verschmelzungsvertrags auf den Alleingesellschafter übergeht, dies aber dem Versicherungsunternehmen nicht mitgeteilt und die Versicherung deshalb unverändert fortgeführt wird ().