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Verbindliche Bestellung als Voraussetzung für Ansparrücklage bei Existenzgründung bzw. wesentlicher Betriebserweiterung
Im Falle der Gründung eines noch zu eröffnenden Betriebs bzw. bei einer wesentlichen Betriebserweiterung kann eine Ansparrücklage i. S. des § 7g EStG in der bis zum Jahr 2006 geltenden Fassung nur gewährt werden, wenn die Investitionsabsicht durch eine verbindliche Bestellung im Rücklagenjahr nachgewiesen ist (Festhaltung an der BFH-Rechtsprechung; Bezug: § 7g Abs. 3, 7 EStG in der vor 2007 gültigen Gesetzesfassung; § 115 Abs. 2 FGO).
Kritiker an der BFH-Rechtsprechung rügen u. a., dass nach der Gesetzesbegründung die Vorlage von Investitionsplänen nicht erforderlich ist. Trotzdem hat der BFH erneut an seiner Rechtsprechung festgehalten und im vorliegenden Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die Revision nicht zugelassen.