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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 385

Verwaltungsvermögen und Lohnsumme (Teil 2)

Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und besondere Einzelfälle

Annette Höne

Im Teil 1 dieses Beitrags () wurden allgemeine sowie verfahrensrechtliche Hinweise zum Verwaltungsvermögen und zur Lohnsumme gegeben. Im Fokus der Praxisfälle stand Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ErbStG (Wertpapiere und vergleichbare Forderungen). Nachfolgend werden zum einen Besonderheiten bei der Ermittlung der Verwaltungsvermögensquote bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften aufgezeigt. Dem folgt eine Auswahl weiterer besonderer Einzelfälle. Aus Gründen der Aktualität geht dieser Teil insbesondere auf das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und dessen Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer ein.

I. Das Steuervereinfachungsgesetz

Exkurs:
Nach einem überraschenden – und auf jeden Fall für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer bedauerlichen – „Scheiterns” des Steuervereinfachungsgesetzes (s. auch Teil I) war die positive Überraschung umso größer, dass die Regelungen nunmehr doch eine Umsetzung erfahren.

Am hatte der Bundesrat in seiner 885. Sitzung dem vom Bundestag am verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetz (BR-Drucks. 360/11) gem. Art. 105 Abs. 3, 106 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes nicht zugestimmt (BR-Drucks. 360/11 (B)). Der Finanzausschuss hat dem Bund...