Ermäßigte Besteuerung von Abfindung bei Teilleistungen
Leitsatz
Zum Begriff der außerordentlichen Einkünfte i. S. des § 34 EStG.
Eine Zusammenballung i. S. des § 34 EStG ist zu verneinen, wenn eine Entschädigung in zwei oder mehreren verschiedenen VZ
gezahlt wird, auch wenn die Zahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich ein Progressionsnachteil
ergibt.
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn neben der Hauptleistungsentschädigung in späteren VZ aus Gründen der sozialen Fürsorge
für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden.
Werden Zahlungen in drei VZ vorgenommen und sind die einzelnen Teilleistungen nicht geringfügig, so scheidet die ermäßigte
Besteuerung einer Abfindung aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 466 Nr. 8 Ubg 2012 S. 347 Nr. 5 WAAAD-94011
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