BFH - IX R 14/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO
§ 181 Abs 5,
EStG § 10d Abs
3,
AO § 88,
AO § 89
Rechtsfrage
"Bedeutung" i.S. von § 181 Abs. 5 AO - Ist bei der Prüfung der Bedeutung einer gesonderten Verlustfeststellung auf Grundlage von § 181 Abs. 5 AO nicht auf den Zeitpunkt des entsprechenden Antrags, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs durch das Finanzamt bzw. bei einer Verpflichtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen? - Wäre das Finanzamt gemäß § 88 AO verpflichtet gewesen, auf eine ordnungsgemäße Verlustfeststellungserklärung hinzuwirken?
Bedeutung; Verjährung; Verlustfeststellung
Fundstelle(n):
PAAAD-93935