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BMF | Verständigungsvereinbarung zur Regelung der Durchführung des Schiedsverfahrens nach dem DBA GB 2010
[i]Die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs und Deutschlands können die Vereinbarung durch einen Briefwechsel ändern oder ergänzenMit dem britischen Finanzministerium ist am eine Verständigungsvereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 5 Satz 4 des DBA GB 2010 getroffen worden. Das dazugehörige (IV B 3 - S 1301-GB/11/10003; 2011/0757911) ist am vom BMF veröffentlicht worden. Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des DBA GB 2010 zum Schiedsverfahren (Art. 26 Abs. 5) konkretisiert.
Bei Einleitung eines Schiedsverfahrens gemäß Art. 26 Abs. 5 des am in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten die Bestimmungen und Verfahren. Die zuständigen Behörden des Vereinigt...