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Wegzug natürlicher Personen nach Großbritannien unter dem neuen DBA
Aktuelle individuelle Besteuerung und beabsichtigte Änderungen für das Steuerjahr 2012
Am ist das neue DBA mit Großbritannien unterzeichnet und am in Kraft getreten. Es gilt aus deutscher Sicht für die Ertragsteuern ab dem . Aus britischer Sicht läuft der Besteuerungszeitraum (das Steuerjahr) für die Besteuerung von Einkommen und Veräußerungsgewinnen bei natürlichen Personen (income tax/capital gains tax) vom 6. April bis zum Ablauf des 5. April des Folgejahres (basis period). Aus englischer Sicht gilt das DBA 2010 daher ab dem für den Quellensteuereinbehalt, für die englische Einkommens- und Veräußerungsgewinnbesteuerung natürlicher Personen jedoch erst mit dem Beginn des englischen Steuerjahres vom . Für Erbschaftsteuerzwecke besteht nach wie vor kein DBA zwischen Deutschland und Großbritannien. Der Beitrag geht auf die steuerlichen Folgen nach dem Wegzug einer natürlichen Person nach Großbritannien unter dem neuen DBA Großbritannien 2010 ein. Behandelt werden nur ertragsteuerrechtliche Fragen (zur Erbschaftsteuerplanung bei einem Wegzug nach Großbritannien vgl. Offerhaus/Moore, PIstB 2007 S. 150 ff. sowie Jülicher, Erbfolgebesteuerung 2008 S. 201 ff.; zur Besteuerung von Arbeitseinkünften vgl. Vetter/Schreiber, NWB EAAAD-87249).