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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 21 | Abgeltungsteuer: Neues Musterverfahren zum Werbungskostenabzug anhängig

Beim FG Köln ist ein neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer anhängig. Das FG Köln wird demnächst zu klären haben, ob den Steuerpflichtigen ein Werbungskostenabzug im Jahr 2009 oder später für Erträge vor dem Jahr 2009 zustehen kann.

Regelmäßig haben wir Sie in den vergangenen Monaten über die ersten Verfahren zur Abgeltungsteuer informiert, die bei den Finanzgerichten anhängig sind. Zuletzt in unserer August-Ausgabe 2011. Jetzt gibt es ein neues Aktenzeichen zu vermelden.

Seit 2009 können Kapitalanleger mit Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich keine Werbungskosten mehr geltend machen. Ungeklärt ist bislang: Wie sieht es aus, wenn im Jahr 2009 oder später Aufwendungen anfallen, die mit Erträgen zusammenhängen, die vor dem Jahr 2009 zugeflossen sind? Zu einer Zeit also, als es die Abgeltungsteuer und das Abzugsverbot für Werbungskosten noch nicht gab. Typisches Beispiel: Ein Steuerberater berät einen Mandanten im Jahr 2008 im Zusammenhang mit seinen Einkünften aus Kapitalvermögen. Er rechnet seine Leistungen erst im Folgejahr ab. Kann der Anleger die Steuerberatungskosten für 2008, die in 2009 gezahlt wurden, als Werbungskosten absetze...