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Track 20 | Grundstückshandel: Keine Einbeziehung von zwangsweise erfolgten Grundstücksverkäufen
Nach einem aktuellen Urteil des FG Münster ist ein zwangsweise erfolgter Grundstücksverkauf zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die Finanzbehörde bei der Prüfung, ob die sog. Drei-Objekt-Grenze im Hinblick auf einen gewerblichen Grundstückshandel überschritten ist, nicht einzubeziehen.
Auf ein interessantes Verfahren zum gewerblichen Grundstückshandel möchten wir Sie jetzt aufmerksam machen.
Veräußert der Steuerpflichtige innerhalb von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte, die er erst innerhalb der letzten fünf Jahre erworben hat, indiziert das bekanntlich eine von Anfang an bestehende, bedingte Veräußerungsabsicht. Der Bundesfinanzhof hat hierzu im Dezember 2009 entschieden: Diese Vermutung lässt sich nicht mit dem Hinweis widerlegen, der Steuerpflichtige habe sich erst auf Druck der Bank zum Verkauf entschlossen – oder wegen der Androhung von Zwangsmaßnahmen. Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien seien für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur privaten Vermögensverwaltung unerheblich.
Das Finanzgericht Münster sieht das etwas differenzierter. Besta...