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NWB BB 11/2011 S. 322

Mindestlöhne: Kontrolle bei Leih- und Zeitarbeitern

Mandanten, die Leih- oder Zeitarbeiter einsetzen, müssen damit rechnen, dass die Einhaltung der Mindestlöhne durch den Zoll kontrolliert wird. Die Behörde hat hierfür extra mehr als 150 neue Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betraut.

Praxistipp

Weisen Sie Ihre Mandanten darauf hin, dass im Westen mindestens 7,79 € und im Osten 6,89 € pro Stunde gezahlt werden müssen. Verstöße können u. a. empfindliche Geldbußen und Nachzahlungen zur Folge haben. Im Extremfall drohen sogar Haftstrafen.