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Voreinzahlung auf künftige Kapitalerhöhungen einer GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-93780 Ein (Az. 12 U 1528/09) zeigt anschaulich, welche Probleme sich im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen – gerade wenn sich die GmbH in der Krise befindet – auftreten können.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Sachverhalt der Entscheidung
[i]Insolvenzverwalter fordert abermalige Einlage von GesellschafternDer Insolvenzverwalter verlangte von den beklagten Gesellschaftern einer insolventen GmbH die Zahlung der Einlage aus einer im Jahr 2000 beschlossenen Kapitalerhöhung. Die Gesellschafter hatten den Einlagebetrag allerdings bereits zweimal geleistet, einmal vor und einmal nach der Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses.
Keine Tilgung der Einlageschuld
[i]OLG Nürnberg: Gesellschafter müssen erneut leistenDas OLG kommt trotzdem zu dem Ergebnis, dass die Beklagten mit keiner der beiden Zahlungen ihre Pflicht zur Leistung der Kapitalerhöhung erfüllt haben und hat die Gesellschafter zur (erneuten) Zahlung verurteilt. Eine Tilgungswirkung komme weder unter dem Gesichtspunkt einer Voreinzahlung auf die Kapitalerhöhung noch nach den Grundsätzen der verdeckten Sacheinlage oder des „Hin- und Herzahlens” in Betracht.
Voreinzahlung
[i]Voreinzahlungen sind grds. nicht schuldtilgendVoreinzahlungen auf eine künftige Kapitalerhöhung sind nach der Rechtsprechung grds. un...