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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 2459/09

Gesetze: AMG § 73 Abs. 1, AMG § 73 Abs. 3

Ausnahme vom Verbringungsverbot für Arzneimittel

Leitsatz

  1. Arzneimittel sind vom Verbringungsverbot nach § 73 Abs. 1 S. 1 AMG ausgenommen, wenn sie im Ausland nach dem Recht des Herkunftsstaates als Arzneimittel eingestuft und in den Verkehr gebracht werden dürfen.

  2. Es ist Sache des die Bestellung von Produkten, die in Deutschland Arzneimittel sind, in einem Drittland beabsichtigenden Apothekers, das Vorliegen der Einfuhrvoraussetzungen und damit der Verkehrsfähigkeit der Produkte in dem Drittland zu klären.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAD-93613

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