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OFD Magdeburg 15.04.2002 InvZ 1272
Investitionszulage; | Außenanlagen (§ 3 InvZulG 1999)
Zur Frage, ob bzw. inwieweit für Aufwendungen zur nachträglichen Errichtung bzw. Erneuerung von Außenanlagen eine InvZ nach § 3 InvZulG 1999 gewährt werden kann, hat die ausführlich Stellung genommen.