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Steuerrecht | Ansparrücklage trotz Realteilung der Sozietät
Ein Sozius kann in seinem Sonderbetriebsvermögen eine Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG a. F. bilden, auch wenn die Sozietät im Zeitpunkt der Abgabe der Steuer-erklärung bereits im Wege der Realteilung aufgelöst worden ist. Voraussetzung ist aber, dass der Sozius nach der Realteilung seine bisherige Tätigkeit fortführt und dabei auch sein bisheriges Sonderbetriebsvermögen einsetzt.
[i]Wirtschaftliche Kontinuität der Tätigkeiten Nach dem BFH besteht in diesem Fall eine wirtschaftliche Kontinuität zwischen der bisherigen und der fortgeführten Tätigkeit, die vergleichbar ist mit der Fortführung eines Restbetriebs nach Praxisveräußerung . Es handelt sich bei der fortgeführten Tätigkeit daher nicht um die Neugründung eines Betriebs, so dass es auch nicht einer verbindlichen Bestellung bedurfte.
Im Streitfall hatte eine Rechtsanw...