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Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-93414 Das BMF hat den Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (Stand ) veröffentlicht. Die neuen Richtlinien sollen insbesondere die zwischenzeitlich aufgrund von Gesetzesnovellierungen veralteten Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 ersetzen.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Anwendungszeitpunkt
[i]Offene Fälle mit Steuerentstehung nach dem 31. 12. 2008Die ErbStR 2011 sollen für alle noch offenen Fälle mit Steuerentstehung nach dem gelten. Dies ist überall dort bedenklich, wo die ErbStR 2011 eine Verschärfung der bisher anderslautenden Weisungen der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des ErbStRG vorsehen.
Zugewinnausgleich (R E 5 ErbStR 2011-E)
[i]Keine Klarstellung erfolgtDie wünschenswerte Klarstellung in R E 5.2 ErbStR 2011-E im Hinblick auf die Anerkennung der rückwirkenden Vereinbarung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft im Rahmen des § 5 Abs. 2 ErbStG blieb aus.
Lohnsumme (R E 13a.4 ErbStR 2011-E)
[i]Geschäftsführer und Vorstände sind ArbeitnehmerGeschäftsführer und Vorstände sind auch Beschäftigte im Sinne des Gesetzes. Entgeltumwandlung und Kurzarbeitergeld sollen Lohnbestandteile sein.
[i]Regelungen zu Beteiligungen konkretisiertDie Regelungen zu Beteiligungen im Unternehmensvermögen werden konkretisiert. Neu ist, dass Löhne aus Beteiligungen an Personengesellschaften unabhängig von der Beteiligungshöhe einzubeziehen sind. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mindestbeteiligung an Kapita...