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FG Münster  v. - 9 K 3871/10 K EFG 2012 S. 533 Nr. 6

Gesetze: GmbHG § 66 Abs 5, AktG § 273 Abs 4, FGO § 62

Finanzgerichtsordnung:

Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited

Leitsatz

1) Die Auflösung ("dissolution") einer englischen Limited hat die unmittelbare Beendigung der Gesellschaft zur Folge; mit der Auflösung ist die Limited rechtlich nicht mehr existent.

2) Für Zwecke des Besteuerungs- und finanzgerichtlichen Verfahrens gilt die Limited als fortbestehend und damit als beteiligtenfähig.

3) Eine aufgelöste Limited ist nicht mehr durch ihre bisherigen Organe handlungsfähig.

4) § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbHG bzw. § 273 Abs. 4 AktG können in diesem Fall jedenfalls dann entsprechend herangezogen werden, wenn die Limited ihren Verwaltungssitz in Deutschland hatte bzw. ausschließlich in Deutschland wirtschaftlich tätig war.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 533 Nr. 6
GmbHR 2011 S. 1225 Nr. 22
MAAAD-93320

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