FG Köln Beschluss v. - 2 V 2821/08 EFG 2011 S. 2124 Nr. 24
Gesetze:
VO (EG) Nr. 1798/2003 Zusammenarbeits-VO Art 40
VO (EG) Nr. 1798/2003 Zusammenarbeits-VO Art 41
AO§ 117 Abs 2
AO§ 30 Abs 4 Nr 2
BGB § 1004
VO (EG) Nr. 1798/2003 (Zusammenarbeits-VO) Art 5
1) Die Entscheidung über die Weitergabe von Informationen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse betreffen, ist ermessensfehlerfrei,
wenn eine Geheimhaltung durch die ausländischen Finanzbehörden rechtlich und tatsächlich gewährleistet ist.
2) Art. 40 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1798/2003 (Zusammenarbeits-VO) steht einer Auskunftserteilung an die lettische Steuerverwaltung
nicht schon deswegen entgegen, weil Lettland im Rahmen der weltweiten Einstufung der Organisation "Transparency International"
lediglich Rang 51 einnimmt.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 2124 Nr. 24 FAAAD-93318
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