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Bewertung | Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen
Das die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Bewertungsstichtage ab dem bekannt gegeben. Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Sterbetafel 2008/2010 des Statistischen Bundesamts unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden.