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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Dient der Verstoß gegen die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen dazu, die Identität des Abnehmers zu verschleiern, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen, kann der Unternehmer die Steuerbefreiung laut auch nicht aufgrund des objektiven Nachweises ihrer Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Der EuGH hatte entschieden, dass innergemeinschaftliche Lieferungen steuerpflichtig sind, wenn die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung zwar objektiv vorliegen, jedoch bewusst sachlich falsche Rechnungen ausgestellt werden, um die Identität der wahren [i]Huschens, NWB 36/2011 S. 3012Erwerber zu verschleiern (, R NWB UAAAD-61700).