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Arbeitsrecht | Zulässige Öffnung privater E-Mails auf Betriebsrechner durch Arbeitgeber
Gestattet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die E-Mail-Nutzung in geringem Umfang auch für die private externe Kommunikation, dann ist abgesehen davon, dass ihn dies noch nicht zu einem Diensteanbieter i. S. von § 88 TKG macht, eine Öffnung des E-Mail-Accounts hinsichtlich der auf dem Arbeitsplatzrechner des (wegen Krankheit oder Urlaub abwesenden) Mitarbeiters eingegangenen bzw. versendeten E-Mails rechtlich nicht zu beanstanden. Zu den Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers bei der privater Internetnutzung durch Mitarbeiter, s. Feddersen, NWB 43/2009 S. 3351 ff.; zur steuerlichen Seite der Überlassung von Computer/Internet s. Campen/Hüllmann, NWB 51/2010 S. 4214 ff.