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Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-92717 Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden einige Regelungen der Richtlinie 2010/45/EU vorab für elektronische Rechnungen in nationales Recht umgesetzt. Papier- und elektronische Rechnungen werden künftig gleich behandelt.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Erweiterte Definition des Rechnungsbegriffs: [i]Neuerungen im Vergleich zum alten RechtNeu bei der Definition des Rechnungsbegriffs ist, dass die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet werden müssen. Wie dies geschehen kann, muss der Unternehmer selbst festlegen, wobei er in der Wahl der Mittel frei ist. Das Gesetz schlägt dem Unternehmer lediglich jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren vor, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können. Neu ist auch der Begriff der elektronischen Rechnung als eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.
Auswirkungen in der Praxis: [i]Echtheit der Herkunft/ Unversehrtheit/Lesbarkeit einer elektronischen Rechnung zu gewährleistenDie Pflicht, die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit sowie die Lesbarkeit einer Rechnung zu gewährleisten, wirkt sich in der Praxis nur auf elektronisch übermittelte Rechnungen aus. Zum einen mus...