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Einkommensteuer; | Rückstellungen für Bürgschaftsverpflichtungen (§ 5 EStG)
Für die Beantwortung der Frage, ob die drohende Inanspruchnahme aus einer aus betrieblichen Gründen übernommenen Bürgschaft oder aus einer vergleichbaren vertraglichen Garantie nach wie vor noch zu einer Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz führt, kommt es entscheidend darauf an, ob eine solche Rückstellung (1) dem Bereich der Verbindlichkeitsrückstellungen oder dem Bereich der Drohverlustrückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG) zuzuordnen ist, und (2) wenn sie dem Bereich der Verbindlichkeitsrückstellungen zuzuordnen ist, ob die Vorschrift des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG einer Rückstellungsbildung entgegensteht. Zu Rückstellungen für Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche vertragliche Garantien nimmt die ausführlich Stellung.