Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug im Dezember 2011
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit
der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2011 – Anlage 1 – und
der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2011 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) – Anlage 2 –
bekannt gemacht (§ 39b Absatz 8 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG). Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines” wird hier gesondert hingewiesen.
BMF v. - IV C 5 -
S 2361/11/10003
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2011 I
BB 2011 S. 2454 Nr. 40
LAAAD-92626