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FG München Beschluss v. - 14 V 3505/10

Gesetze: UStG § 6a, UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStDV § 17c, AO § 162

Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

Leitsatz

1. Das FA hat zu Recht die Steuerfreiheit für die geltend gemachten innergemeinschaftlichen Lieferungen nach § 6a UStG in der für das Streitjahr gültigen Fassung versagt, weil der Antragsteller die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht ordnungsgemäß nachgewiesen hat.

2. Im Streitfall wurden drei hochwertige Fahrzeuge verkauft. Die Steuerfreiheit versagte das FA zu Recht, da beim ersten Fahrzeug keine Rechnung existierte, beim zweiten die zutreffende Umsatzsteueridentifikationsnummer des Fahrzeugabnehmers nicht buchmäßig nachgewiesen wurde und beim dritten Fahrzeug die in § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV geforderten handelsüblichen Belege fehlten, aus denen sich der Bestimmungsort der jeweiligen Lieferungen ergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-92587

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