Vorzeitige Anforderung der Steuererklärung und fehlerhafte Ermessensentscheidung
Leitsatz
Die Anforderung der Steuererklärung 2010 vor Ablauf der nach dem Erlass der obersten Finanzbehörden vom (BStBl I
2011, 44) für steuerlich beratene Steuerpflichtige allgemein verlängerten Frist zum ist ermessensfehlerhaft, wenn
die Finanzbehörde zur Begründung ihrer Entscheidung keine konkreten Ermessenserwägungen anstellt, die sich an den in Abschnitt
II Absatz 2 Satz 2 des Erlasses vom aufgezählten Tatbeständen orientieren und die im Einzelfall gegebenen tatsächlichen
und rechtlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 820 Nr. 13 DB 2011 S. 2241 Nr. 40 XAAAD-92567
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