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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 64/11

Leitsatz

Leitsatz:

Unbefristet erteilte Befreiungen von Fahrkosten sind - ebenso wie unbefristet erteilte Befreiungen von Zuzahlungen (, juris Rn. 9; , juris Rn. 16) - mit Inkraftteten des GKV-Modernisierungsgesetzes zum gegenstandslos geworden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-92560

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