Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Buchführung umsatzsteuerlich keine Steuerberatung
Nach dem FG Berlin-Brandenburg sind Buchführungsleistungen keine Leistungen im Sinne von § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG; diese Vorschrift regelt den Ort der Leistung bei „sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als ... Steuerberater”. Zu diesen Steuerberatungsleistungen gehören nämlich nur Tätigkeiten, die dem Steuerberater vorbehalten sind (sog. Vorbehaltsaufgaben); die laufende Buchführung kann aber auch von Personen erbracht werden, die keine Steuerberater, sondern Steuerfachgehilfen oder Bilanzbuchhalter sind.
Der Streitfall betraf den VZ 2004. Die Nichtanwendbarkeit des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG führte dazu, dass die von einem im Ausland ansässigen Unter-nehmer erbrachte Buchführung in Deutschland umsatzsteuerbar war. Mittlerweile ist § 3a UStG durch das JStG 2009 mit Wirkung ab VZ 2010 geändert worden. Zwar...